Unsere Kernkompetenz:
Vorbeugender Brandschutz, Planwerke
Brandschutz
Die Mindestanforderungen an den vorbeugenden Brandschutz sind in allen Bundesländern durch die entsprechenden Landesbauordnungen und weitere Regelwerke festgelegt.
Der Brandschutznachweis dient als Nachweis gegenüber der Bauaufsichtsbehörde oder den Prüfingenieuren für vorbeugenden Brandschutz.
Er bestätigt, dass die brandschutzrechtlichen Anforderungen des Baurechts für die zur Genehmigung eingereichte bauliche Anlage erfüllt sind.
In der Regel erfolgt dies durch Einhaltung der Vorgaben der Bauordnung. Es ist jedoch auch möglich, von diesen Anforderungen abzuweichen, sofern durch gleichwertige Ersatzmaßnahmen das geforderte Schutzziel der baurechtlichen Bestimmungen erreicht wird.
Welche Schutzziele gibt es im Brandschutz?
Vorbeugung der Brandentstehung
Vorbeugung der Brandausbreitung
Ermöglichen der Rettung von Menschen und Tieren
Ermöglichen von wirksamen Löscharbeiten
Wir fassen diese Schutzziele in einem wirtschaftlichen Konzept für Sie zusammen!